Wie kann ich mein Spiel schützen?
Diese Frage und die Angst vor Ideenklau stehen – vor allem für angehende Spieleautor*innen – oft im Vordergrund. Generell kann man sagen, dass in unserer Branche Urheberrechtsverletzungen und sogenannter "Ideenklau" – zumindest in Europa – nur sehr selten vorkommen. Meist trifft es bereits publizierte, populäre Spiele. Allerdings gehen hin und wieder Werbeagenturen rücksichtlos mit dem Urheberrecht um, wenn sie auf dem Markt befindliche Spiele für Werbespiele ihrer Kunden als Grundlage nehmen.
Als Schutz für Spiele gilt das Urheberrecht – basierend auf den Spielregeln. Urheberrechte kann man im Gegensatz zu Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten nicht eintragen; sie gelten quasi automatisch, da sie mit der Schöpfung entstehen. Voraussetzung ist die Existenz eines für Dritte wahrnehmbaren Werks, das einen ausreichenden Grad an Originalität (Schöpfungshöhe) aufweist … das zeigt sich bei Spielen üblicherweise und überwiegend in den Spielregeln.
Die Hinterlegung von Spielregeln bei Notariaten, Anwaltskanzleien oder in Spielearchiven ist unserer Erfahrung nach eine unnötige Geldausgabe. Es genügt, eine Kopie der Spielregel (mit dem Namen der Autorin bzw. des Autors) und ggf. noch ein Foto des Prototyps von einem verlässlichen Zeugen (Freund) mit Datum unterschreiben zu lassen und diese Unterlagen aufzubewahren.
Damit besteht im Fall der Fälle ein Indiz, dass dieses Spiel zum benannten Zeitpunkt entwickelt wurde. Allerdings handelt es sich wirklich nur um ein Indiz. Der Freund kann die Schöpfung durch die Urheberin bzw. den Urheber selbst kaum bezeugen. Allerdings kann dieses Indiz natürlich durch Vorlage verschiedener Unterlagen und Dateien der Werkversionen ergänzt werden. Es lohnt sich also, diese aufzubewahren.
Die Spielregel sollte immer mit Namen, Kontaktdaten und dem Copyrightzeichen @ mit Jahreszahl versehen werden, um die Urheberschaft deutlich zu machen. Bei persönlichen Präsentationen empfehlen wir, ein Präsentationsprotokoll zu verwenden, das Ort, Datum, Titel, Gesprächspartner*in sowie das Interesse und ggf. weitere Schritte festhält.
Geheimhaltungsvereinbarungen, sog. NDAs sind in unserer Branche nicht üblich und werden seitens der Verlage verweigert. Allerdings verwenden einige Verlage – vor allem in den USA – eigene Confidential Agreements, um sich gegen unberechtigte Plagiatsvorwürfe zu schützen.