SAZ, Verlage und Kulturrat: Spiele in den Sammlungsbestand der Deutschen Nationalbibliothek aufnehmen!

Als Vertreter der Urheber tausender analoger Spiele treten wir dafür ein, dass diese Medienwerke in den Sammlungsbestand und Katalog der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) aufgenommen werden. Dieser Forderung haben sich bereits 2015 auch der Spieleverlage e.V. sowie der Deutsche Kulturrat angeschlossen.

Deutscher Kulturrat: Analoge Spiele in den Sammlungskatalog der DNB aufnehmen (PDF)

Zielsetzung ist die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Datenbasis für die Ermittlung und Ausschüttung der Bibliothekstantieme nach § 27 UrhG durch die Vergütungs­­gesellschaften sowie die damit verbundene Beseitigung einer finanziellen, aber auch verfassungs­rechtlichen Benachteiligung von Urhebern und Verlagen analoger Spiele.  Gleichzeitig würde so die Grundlage für eine öffentliche Institution gelegt, die sich professionell und umfassend der Doku­mentation und Bewahrung von analogen Spielen widmet sowie Grundlagen für die Forschung bereitstellt, wie es für dieses Kulturgut angemessen wäre.

Den Rechtsanspruch auf Bibliothekstantieme laut § 27 UrhG gilt es gesetzlich zu realisieren, um die Benachteiligung der Urheber von analogen Spielen zu beenden. Fast alle öffentlichen Bibliotheken weisen einen zunehmenden Bestand an Spielen auf, die DNB lehnte jedoch bisher die Aufnahme ab, wodurch die Urheber erhebliche finanzielle Einbußen erleiden. Dafür müssen die aktuellen Ausnahmeregelungen für Spiele in den Sammelrichtlinien der DNB (Punkt 2.1.1.9) sowie in der Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (§ 4 Punkt 14) entsprechend geändert bzw. gestrichen werden.

Spiele finden sich in fast allen Öffentlichen Bibliotheken Deutschlands – Fachleute sprechen von über 4.000 verschiedenen Titeln. 2020 betrug der Bestand in allen Öffentlichen Bibliotheken nach einer Hochrechnung auf Basis der Bücherhallen Hamburg ca. 2,5 Millionen Spiele; Entleihungen waren ca. 3 Millionen. In den letzten Jahre ist zu beobachten, dass das Spieleangebot in den Öffentlichen Bibliotheken stark gewachsen ist. Gleiches gilt für das Spieleangebot in Buchhandlungen. Es bleibt daher unverständlich, warum Spiele bisher keinen Eingang in die Deutsche Nationalbibliothek finden. In den Sammelrichtlinien der DNB heißt es unter § 3 Medienwerke: „(1) Medienwerke sind alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in körperlicher Form verbreitet oder in unkörperlicher Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

Unsere Bemühungen tragen Früchte …

Im Mai 2019 stellten wir den Bundestagsparteien ein Rechtsgutachten vor, das den Rechtsanspruch der Spieleautor*innen auf die Bibliothekstantieme lt. § 27 (2) UrhG ausführlich begründet und dabei auf die Notwendigkeit einer umfassenden und anerkannten Datenbasis auf Basis einer Pflichtabgabe auch für analoge Spiele hinweist.

Im Oktober 2020 stellte die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag den Antrag, den Rechtsanspruch der Spieleautor*innen auf die Bibliothekstantieme auf eine umfassende Datenbasis zu stellen, z.B. durch Aufnahme von analogen Spielen in den Sammlungskatalog der DNB. Mehr dazu ...

Im Sommer 2021 bat die SAZ die Parteien vor der Bundestagswahl um Stellungnahmen zu den Themen "Analoge Spiele in die DNB" und "Förderung des Kulturguts Spiel". Hier sind die Antworten.

Im November 2021 haben die Koalitionsparteien SPD, BÜNDNIS‘90/DIE GRÜNEN und FDP im Abschnitt Kultur- und Medienpolitik folgendes vereinbart: „Analoge Spiele sollen im Sammelkatalog der Deutschen Nationalbibliothek benannt werden können.“ Das lässt hoffen. Mehr dazu finden Sie hier.

Im Oktober 2022 erschien in der Zeitschrift politik & kultur des Deutschen Kulturrats ein Interview mit Christian Beiersdorf, das den gegenwärtigen Stand um die Bemühungen skizziert, analogen Spielen die entsprechende öffentliche Anerkennung und Förderung als Kulturgut zuzuweisen und den Rechtsanspruch auf die Bibliothekstantieme nach § 27 UrhG endlich in die Praxis umzusetzen, wie es im Koalitionsvertrag als Ziel formuliert wurde. Dies unterstrich auch der Deutsche Kulturrat in einer Erklärung  zu aktuellen Aufgaben im Urheberrecht vom 10. November 2022.