Antworten der Parteien auf unseren Wahlprüfstein zur EU-Wahl 2024
Kultur ist unbestritten ein förderungswürdiger Kernbereich unserer Gesellschaft. Wie steht daher Ihre Partei zu der Forderung, ALLE Kulturprodukte, Medien und künstlerischen Leistungen einheitlich mit dem vergünstigten Mehrwertsteuersatz zu besteuern und die EU-Richtlinien entsprechend anzupassen?
Für die SPD sind Kunst und Kultur feste Orte des gesellschaftlichen Aushandelns. Wir setzen uns dafür ein, dass der Zugang zu Kultur niederschwellig gewährleistet ist. Beispiel ist auch der Kulturpass, mit dem junge Menschen ein Budget für den Kauf ausgewählter Kulturgüter erhalten. Hier prüfen wir, ob die Stärkung des Kulturguts des analogen Spiels von der Auswahl mit umfasst werden kann. Wegen der unterschiedlichen Regelung der Mehrwertsteuersätze: Wir haben erreicht, dass eine Vielzahl an kulturellen „Produkten“ dem ermäßigten Steuersatz unterliegen (vgl. § 12 Abs. 2 Nr. 7 UstG). Gleichzeitig sehen wir ein, dass die Handhabung, wann der volle Mehrwertsteuersatz anzusetzen ist und wann der ermäßigte, kaum noch zu durchschauen ist. Deshalb wollen wir hier eine Reform des Umsatzsteuergesetzes. Dabei gehen wir davon aus, dass eine Neuausrichtung schon jetzt mit der europäischen Mehrwertsteuersystem-Richtlinie möglich ist. Eine Anpassung halten wir dabei nicht für erforderlich.
Die Förderung der Kultur ist für uns ein wichtiger Baustein für eine vielfältige europäische Demokratie. Dafür gibt es auf europäischer Ebene verschiedene Instrumente. Als neues Element fordern wir die Einführung eines europaweiten Kulturpasses, nach dem Vorbild Deutschlands und Frankreichs. Er kurbelt nicht nur die Nachfrage an, sondern kann auch eine langfristige Verbundenheit junger Menschen mit der Kultur schaffen. Für europäische Künstler*innen, die über Grenzen hinweg tätig sind, ist zudem die Frage der doppelten Besteuerung von Einkommen sowie die Zahlung der Abgaben an die Künstlersozialkasse zu lösen. Dazu haben wir im vergangenen Mandat Berichte geschrieben, die in der kommenden Legislaturperiode von der Kommission in die Umsetzung gehen müssen. Ob eine flächendeckend vergünstigte Mehrwertsteuer für Kulturprodukte in diesem Sinne eine effiziente und zielgerichtete Maßnahme wäre, haben wir noch nicht abschließend analysiert und beurteilt.
Wir Freie Demokraten wollen die Umsatzbesteuerung vereinfachen. Ermäßigungen sollen grundsätzlich nur zur Abdeckung des materiellen und kulturellen Grundbedarfs bestehen bleiben. Vergleichbare Sachverhalte sollen auch gleichbehandelt werden. Wir wollen eine klare und nachvollziehbare Umsatzsteuer.
Für CDU und CSU sind alle Kultur- und Medienprodukte sowie künstlerische Leistungen von großer gesellschaftlicher Bedeutung. Die Bereiche Kunst, Kultur und Medien stehen wie kaum eine andere Branche für Erneuerung und Innovation und sind Impulsgeber für gesellschaftliche Debatten, Motor für gesellschaftliche Veränderungen und Seismograf für wichtige Zukunftsthemen. Bereits heute unterliegen viele Bereiche in Kunst, Kultur und Medien dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Künstler und Kulturschaffende, die eigene Werke herstellen, die dem Urheberschutz unterliegen, dürfen für die Übertragung von Rechten an diesen Werken den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent berechnen. Für digitale Presseprodukte gilt der ermäßigte Steuersatz. Wir wollen auch weiterhin Kreative darin unterstützen, neue Wege zu beschreiten, Innovationen zu wagen und den digitalen Wandel voranzutreiben. Daher setzen sich CDU und CSU auch künftig in Bund, Ländern und auf europäischer Ebene für steuerliche Erleichterungen und staatliche Förderung zur Unterstützung von Kunst, Kultur und Medien ein.
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Kulturgüter ist eines der wesentlichen Instrumente indirekter Kulturförderung. Wir wollen den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Kulturgüter aber auch digitale und analoge Presseerzeugnisse sowie Bücher und E-Books erhalten. Im Urheberrechtsgesetz wollen wir den Anspruch auf angemessene Vergütung stärken und konkretisieren sowie durch die Einführung eines Verbandsklagerechts tatsächlich durchsetzbar machen. Allerdings halten wir Steuerfreibeträge für Kunstkäufe von Privaten für eine ungerechte Privilegierung auf Kosten aller und sehen wir derzeit keinen Bedarf, die seit 2014 geltende Umsatzbesteuerung für den Kauf von Kunstgegenständen zu ändern.