Stellungnahme zum BMJV-Entwurf zur Anpassung des Urheberrechts

Stellungnahme zum BMJV-Entwurf des zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts

Die Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) vertritt als Interessenverband die Rechte der Spieleautor*innen in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Verlagen und anderen Werknutzern. Eine urheberfreundliche Umsetzung der EU-Richtline zu den verschiedenen Punkten des Urheberrechts ist auch für uns Spieleautor*innen von großer Bedeutung.

In dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren unterstützen wir die Stellungnahme der Initiative Urheberrecht zum Entwurf des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Insbesondere möchten wir auf die Stellungnahme der Initiative Urheberrecht zu folgenden Punkten verweisen, die wir im Interesse unserer Mitglieder sowie aller Urheber*innen als besonders wichtig erachten:

  • § 4 Abs. 1 UrhDaG-DiskE „Verpflichtung zum Erwerb von Nutzungsrechten“
  • § 32 UrhG „Angemessene Vergütung“
  • § 32a Abs. 2 UrhG „Haftung“ und § 32d „Auskunft und Rechenschaft“
  • § 36 Abs. 1 UrhG „Gemeinsame Vergütungsregeln“

In der Protokollerklärung der Bundesregierung zur DSM-Richtlinie heißt es: „Im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen die Künstlerinnen und Künstler“. Wir hoffen sehr, dass sich dieser Standpunkt wie ein roter Faden durch das gesamte Gesetzgebungsverfahren hindurchziehen und damit der gesellschaftlichen Bedeutung der Kulturschaffenden gerecht werden wird.

Freiburg, den 30. Juli 2020
Christian Beiersdorf, Referent für Urheberthemen und politische Kommunikation

SAZ-Büro Freiburg
Zasiusstraße 76, 79102 Freiburg, Tel. 0761 3630 1926
saz@spieleautorenzunft.de, www.spieleautorenzunft.de

 

Hinweis: Auf der Website des BMJV finden sich auch die Stellungnahmen aller anderen Verbände.

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