Nutzungsvorbehalte gegen das Training von KI auf Basis von Text und Data Mining

Die Buch- und Medienbranche schützt sich seit einiger Zeit flächendeckend gegen die missbräuchliche Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken durch KI-Programme. In der Spielebranche ist diese Notwendigkeit leider noch nicht angekommen. Die SAZ informierte daher alle Spieleverlage in Deutschland über sinnvolle Maßnahmen:

Liebe Spieleverlegerinnen, lieber Spieleverleger, sehr geehrte Damen und Herren,

das Thema Künstliche Intelligenz (KI) beschäftigt uns alle schon länger. Insbesondere die sogenannte generative KI bereitet aus urheberrechtlicher Sicht erhebliche Sorgen. Die Buch- und Medienbranche hat hier inzwischen reagiert, und ihre Werke mit entsprechenden Nutzungsvorbehalten versehen, um für künftige Regelungen zur Lizensierung und gegen eine unberechtigte Nutzung Vorsorge zu treffen. Sie werden kaum noch ein Buch finden, das einen solchen Nutzungsvorbehalt nicht im Impressum aufführt. Gleiches gilt für die Geschäftsbedingungen auf den Webseiten. In der Spielbranche vermissen wir noch vergleichbare Aktivitäten. Wir haben Ihnen nützliche Beispiele aus der Buchbranche für die Umsetzung zusammengestellt. Es sollte ja auch im Interesse der Spieleverlage sein, dass Spielregeln nicht durch KI-Systeme erfasst und perspektivisch als „verwurstete“ Klone den bestehenden Spielen in ihrem Programm Konkurrenz machen.

Textvorschlag für das Copyright von Penguin Random House bzw. das Impressum der jeweiligen Werke (hier auf „Spielregeln“ angepasst):

"Kein Teil dieser Spielregeln darf in irgendeiner Weise zum Zweck des Trainings künstlicher Intelligenztechnologien oder -systeme verwendet oder reproduziert werden."

Textvorschlag des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels für die AGBs auf der Verlags-Website (Input 1.3):

„Wir behalten uns die Nutzung sämtlicher Inhalte dieser Webseite unter der URL … und sämtlicher Unterseiten und Unterverzeichnisse für Text und Data Mining i.S.v. § 44b UrhG vor.“

Darüber hinaus wurde in den letzten Wochen viel über eine Studie im Auftrag der Initiative Urheberrecht berichtet, die nachweist, dass die TDM-Schranke (Erlaubnis zum Text und Data Mining) für das Training generativer KI nicht greift. Aktuell ist auch ein Statement von 13.500 Künstler*innen in den Medien, die gegen den Diebstahl ihrer Werke Stellung beziehen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Nutzungsvorbehalte für neue Spiele und bei Nachdruck auch bei früher erschienen Spielen einzuführen – bei den Online-PDF-Versionen am besten schon so bald wie möglich. Wir haben übrigens eine entsprechende Regelung auch in unserem Mustervertrag aufgenommen. Diese Maßnahmen wirken dann wenigstens für die Zukunft. Gerne stehen wir auch für Gespräche in Bezug auf die Umsetzung zur Verfügung.

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