Künstlersozialkasse hat jetzt auch Spieleautoren aufgelistet
Die Künstlersozialkasse (KSK) hat jetzt in ihrer Informationsschrift Nr. 6 "Künstlerische Tätigkeiten und Abgabesätze" endlich auch "Spieleautoren" und "Game-Designer" aufgelistet. Damit wird insbesondere in Richtung Verwerter für offizielle Rechtssicherheit gesorgt, die durch einen Prozess gegen einen Spieleverlag (wir berichteten) zeitweise infrage gestellt war. Für diese Nennung hat sich die SAZ seit mehreren Jahren intensiv eingesetzt.
Informationsschrift Nr. 6 "Künstlerische Tätigkeiten und Abgabesätze" (PDF)
In einer Pressemitteilung vom 14.06.2016 konnte der Deutsche Kulturrat ebenfalls eine erfreuliche Entwicklung bei der KSK vermelden: Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, MdB
kündigte bei der „Zukunftskonferenz
Künstlersozialversicherung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die
Absenkung der Künstlersozialabgabe ab dem 01.01.2017 von 5,2 % auf 4,8 % an (dies ist mittlerweise amtlich / 15.08.2016).
Die Künstlersozialabgabe muss von Unternehmen und Institutionen entrichtet werden,
die Aufträge an freiberufliche Künstler und Publizisten vergeben. Bezugsgröße
sind die im Vorjahr gezahlten Honorare. Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des
Künstlersozialabgabesatzes aus dem Jahr 2014 wurde die gesetzliche
Voraussetzung geschaffen, dass die Deutsche Rentenversicherung bei den
abgabepflichtigen Unternehmen und Institutionen regelmäßig die korrekte
Abführung der verpflichtenden Künstlersozialabgabe prüft. Die in der
Künstlersozialversicherung versicherten Künstler und Publizisten zahlen die
Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, die
abgabepflichtigen Unternehmen und Institutionen 30% und der Bund mit dem
Bundeszuschuss 20%. Durch die Bildung von sog. Ausgleichsvereinigungen können Unternehmen bzw. ganze Branchen den administrativen Aufwand zur Ermittlung und Abführung der Künstlersozialabgabe deutlich verringern.
Bericht über die Zukunftskonferenz auf der Website des Bundesminsteriums für Arbeit + Soziales