Gesetzesnovelle zum Urhebervertragsrecht verabschiedet
Der Deutsche Bundestag hat am 15.12.2016 in 2. und 3. Lesung die Gesetzesnovelle zum Urhebervertragsrecht sowie eine Ergänzung des Gesetzes für die Verwertungsgesellschaften verabschiedet.
Auch wenn die Gesetzesnovelle nicht alle berechtigten Wünsche der Urheberinnen und Urheber erfüllt, gibt es doch eine Reihe von Verbesserungen, von denen auch Spieleautorinnen und Spieleautoren profitieren werden. Gestärkt wurden der Anspruch auf angemessene Vergütungen, das Verbandsklagerecht sowie das Auskunftsanspruch gegenüber den Verwertern. Auch wurde ein, allerdings sehr begrenztes Rückrufrecht von Rechtenutzungen eingeführt. Bei den Verwertungsgesellschaften reagierte der Bundestag auf die jüngsten Urteile der BGH (VG Wort) und EUGH (Reprobel), um zumindest eine Übergangsregelung bis zu einem umfassenden EU-Recht zu schaffen.
Link zur ausführlichen Stellungnahme der Initiative Urheberrecht, in der auch die SAZ mitarbeitet
Link zur dazugehörigen Debatte im Deutschen Bundestag (Mediathek)