Urhebervertragsrecht: verwässert und verstümmelt - Update: 1. Lesung im Deutschen Bundestag
Der Vorstand der Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) hat mit Erschrecken die Verabschiedung des Regierungsentwurfs zum Urhebervertragsrecht zur Kenntnis genommen. Dieser, gegenüber dem Referentenentwurf völlig verwässerte Text, tritt alle vollmundigen ursprünglichen Ankündigungen, die Rechte der Urheber stärken zu wollen, buchstäblich mit Füßen.
Von der anvisierten Augenhöhe kann keine Rede mehr sein: Das Kündigungsrecht der Urheber zur Unkenntlichkeit verstümmelt, die Informationspflicht als Grundlage für angemessene Vergütung entscheidend eingeschränkt, die Begrenzung von Total-Buy-Out-Verträgen entfällt und statt klarer Regeln blumige Interpretationsspielräume für Juristen. Das bedeutet ein absolutes Einknicken gegenüber den Verwertern und wirtschaftlich Mächtigen. In den letzten Tagen und Wochen wurde viel von der Arroganz der Regierung und der etablierten Parteien gegenüber den Bürgern gesprochen. Hier wird sie – zumindest gegenüber den Kreativen in unserem Lande – überdeutlich.
Die SAZ – mit über 400 Mitgliedern – vertritt die Rechte und Interessen der SpieleautorInnen und setzt sich für das Kulturgut Spiel in der Gesellschaft ein. Die SAZ ist Mitglied im Deutschen Kulturrat / Rat für Soziokultur und kulturelle Bildung sowie in der Initiative Urheberrecht.
Weitere Stellungnahmen zum Thema auf den Webseiten der Initiative Urheberrecht, des Instituts für Urheber- und Medienrecht und auf iRights info.
UPDATE: Am 09. Juni 2016 fand die erste Lesung der Gesetzesvorlage im Deutschen Bundestag statt. Es lohnt sich, die sieben Redebeiträge (insgesamt 45 Minuten) in der Videoaufzeichnung anzuhören. Und wer die Gelegenheit hat, in seinem Wahlkreis mit Abgeordneten zu sprechen, sollte dies tun und darauf dringen, dass sich die endgültigen Regelungen wieder stärker am ursprünglichen Referentenentwurf orientieren. Gute Argumente dafür finden sich insbesondere auf der Website der Initiative Urheberrecht.