Urheberrechtsreform vom Deutschen Bundestag beschlossen

Kern der aktuellen Urheberrechtsreform war die Umsetzung der EU-Richtlinie, bei der es um die Anpassung des Urheberrechts an die digitale Wirklichkeit, um die Haftung der Internet-Plattformen sowie um die Verlegerbeteiligung bei den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften ging.

Positiv ist zu werten, dass jetzt die Internet-Pattformen in der Pflicht sind, für dort publizierte Inhalte Vergütungen zu zahlen. Es kommt jetzt darauf an, dass die Verwertungsgesellschaften wie VG WORT, GEMA, VG BILD-KUNST etc. entsprechende Vereinbarungen mit den Plattformen schließen, um sie dann – ähnlich wie z.B. die Bibliothekstantieme  – an die Urheber auszuschütten. Ebenfalls positiv ist ein verbessertes Auskunftsrecht für Urheber in Bezug auf alle Nutzungsformen zu werten

Auch die gesetzliche Grundlage für die Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften wurde nun klar geregelt. Vielleicht hilft uns das ja bei der Bibliothekstantieme für Spiele und einer umfassenden Datenerfassung durch die Aufnahme in den Sammlungskatalog der Deutschen Nationalbibliothek, wenn jetzt auch die Verlage wieder ein finanzielles Interesse an deren Ausschüttung haben.

Kritisch ist die sogenannte „Bagatellregelung“ zu werten, nach der bis zu 15 Sekunden Film oder Ton, 160 Zeichen Text und 125 Kilobyte einer Foto- oder Grafikdatei als Grenzen einer geringfügigen Nutzung zu nicht kommerziellen Zwecken erlaubt sind. Dagegen gab es im Vorfeld massiven Protest insbesondere von Fotografen, Illustratoren und aus der Musikbranche, weil diese – von der EU nicht vorgeschriebenen – Größen es erlauben, wesentliche Werkteile oder sogar ganze Werke frei zu nutzen.

Zur weiteren Info zum Thema eine Erklärung der Initiative Urheberrecht (IU), ein Interview mit bekannten Musikern im Vorfeld der Gesetzesdiskussion sowie ein Kommentar in der Süddeutschen Zeitung.

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