Steuerrecht: Erfolg der SAZ für italienische Spieleautoren
Das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn hat auf mehrfache Intervention der Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) am 21.03.2016 nun Folgendes erklärt: „Bei der Überlassung von Spielregelwerken können grundsätzlich Freistellungen für Urheberrechte erteilt werden.“
Hintergrund: Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und
Italien macht einen Unterschied zwischen Lizenzen für gewerbliche Schutzrechte
und Lizenzen für Urheberrechte. Dabei werden gewerbliche Schutzrechte mit
5% Quellensteuersatz in Deutschland besteuert, Urheberrechte bleiben dagegen
steuerfrei. Gleiche Regelungen gelten auch für andere Länder, z.B. für Kanada.
Bisher stufte das Bundeszentralamt jedoch Freistellungsanträge von italienischen Autoren meist als gewerbliche Schutzrechte ein oder gab eine solche Einstufung auch als Vorgabe an Verlage, die im Rahmen des Kontrollmeldeverfahrens Lizenzzahlungen unterhalb der Freigrenzen an die Autoren in Italien abrechneten. Der Abzug von 5% Quellensteuer war also offensichtlich falsch und bedeutete für alle Beteiligten einen enormen bürokratischen Aufwand.
Was können Betroffene tun: Italienische Spieleautoren, die bereits Freistellungsbescheinigungen mit einem Quellensteuerabzug von 5% vorliegen haben, können Änderungsanträge beim Bundeszentralamt für Finanzen stellen.
Italienische Autoren, die von den Verlagen Honorarzahlungen unterhalb der Freigrenzen von € 5.500,00 bei einzelnen Zahlungen bzw. von € 40.000,00 insgesamt pro Jahr ohne vorherigen Freistellungsantrag und -bescheinigung erhalten haben und denen 5% Quellensteuer abgezogen wurde, müssen dies bei den jeweiligen Verlagen reklamieren, um diese Praxis zumindest für die Zukunft abzustellen.
Zusammenfassung: Die Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) freut sich über diesen Erfolg und empfiehlt allen Spieleautoren außerhalb Deutschlands, bei Freistellungsanträgen bei „Art des Rechtes“ immer „Urheberrecht“ bzw. in der englischen Version „Authors Right“ einzutragen, um Missverständnisse zu vermeiden. Mitglieder der SAZ können Ausfüllanleitungen in Deutsch, Englisch, Italienisch und Französisch bei der Geschäftsstelle der SAZ anfordern.