Spieleautor*innen fordern definierte Mitsprache bei der Bearbeitung ihrer Werke durch Verlage
2020 veröffentlichte die Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) einen Muster-Lizenzvertrag als Orientierung für vertragliche Vereinbarungen zwischen Spielautor*innen und Verlagen. Insbesondere zu Punkt 4.1, der die Mitsprache von Spieleautor*innen bei der Bearbeitung ihrer Werke durch die Verlage regelt, gab es offenbar heftige Diskussionen bei den Verlagen sowie den daraus resultierenden Wunsch, unseren Standpunkt ausführlicher darzulegen.
Das unten verlinkte Positionspapier kommt diesem Wunsch nach, erläutert ausführlich die urheberrechtlichen sowie inhaltlichen Gründe und bringt Beispiele aus der Praxis. Es ist an der Zeit, dass ALLE Spieleverlage die Urheberschaft von Spieleautor*innen auch inhaltlich akzeptieren und sie nicht bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Regeln und Thema außen vor lassen bzw. sich das alleinige Entscheidungsmonopol zusprechen. Dabei verkennen wir nicht die Kompetenz der Redakteur*innen in den Verlagen. Bei Buchautor*innen ist die Freigabe der finalen Version vor Drucklegung selbstverständlich. Warum soll das bei Spieleautor*innen anders sein? Es sind unsere Spiele – dafür stehen wir mit unserem Namen!