mediafon: Steuerpflicht mindert Crowdfunding-Erlöse
Selbstständige, die eigene Projekte via Crowdfunding finanzieren, müssen die entsprechenden Einnahmen nicht nur bei der Einkommensteuer als Betriebseinnahmen deklarieren, sondern aus ihnen auch die Umsatzsteuer herausrechnen und an das Finanzamt abführen. Geldgeber hingegen haben kaum eine Chance, ihre Zahlungen steuermindernd geltend zu machen. Da diese Publikationsform in der Spielebranche zunehmend an Bedeutung gewinnt, sollten dies auch Spieleautoren beachten.
Link zum Artikel vom 28.07.2014