Künstlersozialkasse wird von der Regierung ins Abseits gestellt
Der Deutsche Kulturrat wehrt sich vehement gegen die geplante Novellierung der Sozialversicherungsgesetzgebung, bei der die geplante Prüfung der Unternehmen für die KSK durch die Rentenversicherung nun doch nicht festgeschrieben werden soll. Das geht auch uns Spieleautoren an, denn eine ganze Reihe sind über die KSK sozialversichert. Die Pressemitteilung des Kulturrats im Wortlaut:
Pressemitteilung
Künstlersozialkasse: CDU/CSU und die FDP leisten ihren kulturpolitischen Offenbarungseid
Deutscher Kulturrat tief besorgt
über Pläne, die gesetzliche Klarstellung bei der Künstlersozialabgabe aus dem
Gesetzentwurf der Bundesregierung zu streichen
Berlin, den
05.06.2013. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der
Bundeskulturverbände, ist tief besorgt über die offensichtlich geplante
ersatzlose Streichung von dringend notwendigen Änderungen in einem
Gesetzentwurf der Bundesregierung die Künstlersozialabgabe betreffend. Durch
die im Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur
Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des
Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze
(BUK-Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG) (BT-Drucksache
17/12297)" aufgeführte Ergänzung sollte festgelegt werden, dass die Prüfung der Künstlersozialabgabepflicht
bei den Arbeitgebern
durch die Rentenversicherung alle vier Jahre erfolgen soll.
Wie der Deutsche Kulturrat aus sicherer Quelle erfuhr, wird das BUK-Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG noch im Juni verabschiedet werden, allerdings ohne die Regelungen zur Künstlersozialabgabe.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Es ist unglaublich, die absolut notwendige Anpassungen der Künstlersozialgesetzgebung wird in dieser Legislaturperiode offensichtlich nicht mehr vorgenommen. CDU/CSU und die FDP leisten zum Ende der Legislaturperiode ihren kulturpolitischen Offenbarungseid. Besonders die Union muss sich fragen lassen, warum sie sich, gegen besseres Wissen, von einer einzigen Abgeordneten so in die Irre führen lässt. Nochmal: bei der Künstlersozialabgabe handelt es sich um keine freiwillige Sonderabgabe, sondern um eine Pflichtversicherung im Rahmen des gesetzlichen Sozialversicherungssystems. Die Abgabe ist seit Jahrzehnten gesetzlich verankert, die Kontrolle, ob dieser Abgabepflicht nachgekommen wird, wird allerdings sehr lax gehandhabt. Den Schaden durch daraus folgende höhere Abgabesätze haben die ehrlichen Unternehmen, die ihre Abgabepflicht nachkommen, zu tragen. CDU/CSU und FDP schützen durch ihre Untätigkeit Sozialversicherungsbetrüger."
Impressum:
Deutscher Kulturrat e.V.
Chausseestrasse 103
10115 Berlin
www.kulturrat.de
Dazu noch ein Artikel von Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, in der aktuellen Ausgabe von politik und kultur Nr. 4/13: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser