IO: Urheberrechtsfall "Geburtstagszug" abgeschlossen
Die Illustratoren Organisation (IO) veröffentlichte folgende Stellungnahme zum erfolgreichen Abschluss eines langen Rechtsstreits:
Seit 2009 kämpfte Heike Wiechmann – Gründungsmitglied der Illustratoren Organisation e.V. – vor Gericht um Anerkennung ihrer Urheberrechte für den von ihr designten „Geburtstagszug“ und der „Geburtstagskarawane". Jetzt endlich wurde der 10 jährige Rechtsstreit mit einem Vergleich beendet. Der Zug hat sein Ziel erreicht – und auf diesem langen Weg dahin zwei höchstrichterliche Urteile zugunsten der Urheber von Designleistungen erstritten:
Heike hatte für die Gestaltung damals ein Pauschalhonorar erhalten, das allerdings in keinem Verhältnis zu den über Jahre hohen Verkaufszahlen stand. Die Einstufung des „Geburtstagszugskarawane“ als künstlerische bzw. urheberechtlich relevante Leistung war eine Voraussetzung, um an den Verkäufen des Produkts angemessen beteiligt zu werden.
Ihrem beharrlichen Weg durch die einzelnen Instanzen ist es zu verdanken, dass der Bundesgerichtshof 2013 verkündete, dass angewandte Kunst nicht anders zu behandeln sei als Werke der freien Kunst. Seitdem gilt im deutschen Urheberrecht dieselbe Schutzschwelle (§2 Abs. 2 UrhG) für die angewandte Kunst wie für die so genannte reine Kunst.
Dieses Urteil ist ein Durchbruch für die Rechte aller freiberuflichen Illustratoren und Designer in Deutschland. "Solange durchzuhalten, das war nicht immer einfach“, erklärt Heike. "Es war großartig, aus unserer Community so vielfältige und dauerhafte Unterstützung, Ansporn und Rückenstärkung zu erhalten. Ohne die Hilfe von vielen Designern und Illustratorinnen, auch und vor allem von der IO, hätte ich den Prozess nie soweit gebracht und sicher auch nicht durchgehalten. Dafür danke ich Euch allen."
Zusammen mit Heike Wiechmann freuen wir uns darüber, dass die Angelegenheit nun abgeschlossen werden konnte und bedanken uns für ihren wertvollen Einsatz.
Auch die SAZ konnte am Rande einen kleinen Beitrag zum erfolgreichen Abschluss mit der Vermittlung von Zeugen leisten, die die Selbstverständlichkeit von prozentualen Vergütungen für urheberrechtliche Leistungen in der Spielwarenbranche bestätigten.