Die Zukunft des Urheberrechts / Update-5
In der Berliner Akademie der Künste fand am 01./02. Dezember 2015 ein Kongress der Initiative Urheberrecht in Kooperation mit dem Institut für Urheber- und Medienrecht zum Thema "Die Zukunft des Urheberrechts" statt.
Am 1. Januar 1966 trat das deutsche Urheberrecht in Kraft. 50 Jahre später soll dieses Gesetz, das bereits vielfältige Reformen erlebt hat, auf seine Aktualität und Anwendbarkeit in der modernen Informationsgesellschaft hin überprüft werden. Die in der Koalitionsvereinbarung angekündigten und bereits vom Justizministerium in Angriff genommenen Gesetzgebungsvorhaben und die Perspektiven auf nationaler Ebene, sowie die Arbeitsvorhaben von Kommission und Parlament auf der Ebene der EU werden von den UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen, den unmittelbar Betroffenen, aufmerksam begleitet.
Um den Diskussionsprozess zu analysieren und die weiteren Schritte zu definieren, veranstaltete die Initiative Urheberrecht in Kooperation mit dem Institut für Urheber- und Medienrecht einen Kongress, auf dem verantwortliche Politiker, Wissenschaftler, Akteure der Kulturwirtschaft und Nutzer mit Urhebern und ausübenden Künstlern die anstehenden Fragen diskutieren.
Link zum Programm (PDF)
03.12.2015: Mit rund 350 Teilnehmern aus Politik, Wissenschaft und der Kreativwirtschaft unter Einschluss und aktiver Beteiligung vieler Urheber war der Kongress ein voller Erfolg. Dabei stand die faire und angemessene Beteiligung der Kreativen an allen Formen der Verwertung ihrer Werke im Vordergrund. Grundlage dafür sind die geplante Reform des Urhebervertragsgesetzes sowie – vor allem im digitalen Bereich – die geplanten Regelungen auf EU-Ebene, die kommende Woche vorgelegt werden sollen.
Eine Zusammenfassung der Konferenz sowie eine Dokumentation der wichtigsten Reden finden Sie auf der Website der Initiative Urheberrecht sowie auf der Website des Instituts für Urheber- und Medienrecht.
Die SAZ ist Mitglied der Initiative Urheberrecht und Fördermitglied des Instituts für Urheber- und Medienrecht. Wir werden die folgenden Diskussionen aufmerksam begleiten und darüber weiter informieren.
10.12.2015: Inzwischen hat sich auch der Deutsche Kulturrat in einer Stellungnahme zum vorliegenden Referentenentwurf zum Urhebervertragsrecht geäußert. Die Stellungnahme vom 10.12.2015 finden Sie hier.
18.12.2015 Die endgültige Stellungnahme der Inititative Urheberrecht zum Referentenentwurf zum Urhebervertragsrecht wurde heute an das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz übermittelt. Den Wortlauf finden Sie hier.
Noch eine Anmerkung zur geplanten gesetzlichen Begrenzung von Werknutzungsverträgen bzw. der Möglichkeit, diese nach fünf Jahren zu kündigen, die von Verlagen heftig kritisiert wird. Der Gesetzgeber sieht hier eine Regelungsmöglicheit durch sog. gemeinsame Vergütungsvereinbarungen vor, die Verbände von Urhebern mit Verbänden oder einzelnen Werknutzern abschließen können. Hier können also durchaus branchengerechte Lösungen gefunden werden, die von der gesetzlichen Frist abweichen.
08.02.2016 irigights.info: Die Stärkung von Kreativen ist verfassungsgemäß! In einem Gastbeitrag widerspricht Halina Wawzyniak, rechts- und netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber den geplanten Änderungen im Urhebervertragsrecht. Link zum Beitrag
19.02.2016 Initiative Urheberrecht: Schriftstellerverband begrüßt Rückrufrecht. Auf der Website der IU wird die Erklärung des VS - Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller, ausführlich kommentiert und dokumentiert. Dabei steht ein Vorschlag zur Regelung des Rückrufrechts im Vordergrund, der Vereinbarungen zwischen Urheberverbänden und Verwertern eine Priorität einräumt und so branchentypische Lösungen stärkt.