Die SAZ empfiehlt: Aktuelle Lizenzabrechnungen gründlich prüfen!

Zurzeit schicken die Verlage die Lizenzabrechnungen für die letzte Abrechnungsperiode, meist für das 2. Halbjahr 2017. Trotz aller Freude über die bevorstehenden Zahlungen empfehlen wir allen Spieleautorinnen und Spielautoren auf Basis konkreter Erfahrungen, diese Abrechnungen sehr genau auf folgende Punkte zu prüfen:

  • Sind alle inländischen und ausländischen Ausgaben des Spiels und sonstige Verwertungen in der Abrechnung korrekt aufgeführt? Siehe dazu auch den speziellen Artikel zum Thema Auslandsausgaben und Unterlizenzen.
  • Stimmen die Prozentsätze? Wichtig vor allem bei Staffel-Honoraren, wenn die vereinbarten Stückzahlen überschritten werden!
  • Stimmen die ausgerechneten Summen und alle anderen Daten?
  • Wurden im Fall von Festbeträgen pro verkauftem Exemplar diese an den letztjährigen Nettoverkaufspreis angepasst? Hier hilft es, jährlich die aktuelle Preisliste anzufordern.
  • Wurden Vorauszahlungen auch nur mit den Abrechnungen für die Spiele verrechnet, für die sie gezahlt wurden? Häufig verrechnen die Verlage solche Vorauszahlungen auch mit anderen Spielen des Autors im Verlag. Das ist nicht zulässig, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.
  • Für umsatzsteuerpflichtige Autoren im Inland: Wurde die MwSt. richtig mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% für urheberrechtliche Leistungen ausgewiesen? Das haben eine Reihe von kleineren Verlagen immer noch nicht verstanden und rechnen mit 19% ab.
  • Für umsatzsteuerpflichtige Autoren im Inland: Wurden Vorauszahlungen als Nettobetrag von den Netto-Lizenzerlösen abgezogen und erst dann (so ist es korrekt) die MwSt. mit dem betreffenden Brutto-Zahlbetrag ausgewiesen – oder wurde von der Bruttosumme Lizenzen die Bruttosumme der Vorauszahlung abgezogen? Bei der Bruttomethode stimmt nämlich die ausgewiesene MwSt. nicht mit der aktuellen Zahlung überein und ist daher steuerlich nicht korrekt. Siehe dazu folgendes Beispiel:

 

  • Bei Abrechnungen von Verlagen mit Sitz in Deutschland: Entspricht die Lizenzabrechnung bzw. Gutschrift allen steuerlichen Vorschriften? Oft kommt nur eine Excelliste ohne die für Verlage mit Sitz in Deutschland notwendigen Angaben, wenn die Verlage die Gutschrift ohne Rechnung durch den Autor selbst ausstellen: lfd. Rechnungs-/Gutschrifts-Nummer, Steuer-Nr. bzw. USt-ID des Verlags , Steuer-Nr. bzw. USt-ID des Gutschriftsempfängers bzw. alternativ der Hinweis auf § 19.1 UStG bei Nicht-Umsatzsteuerpflichtigen oder auf § 13b UStG bei Empfängern im Ausland.

Diese Informationen und Ratschläge wurden in Zusammenarbeit mit unserem Justiziar und unserem Steuerberater erstellt. Unseren Mitgliedern bieten wir fachlichen Rat und Unterstützung an. Es lohnt sich also, Mitglied der Spiele-Autoren-Zunft zu sein bzw. Mitglied zu werden.

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