Deutscher Kulturrat: Zur Zukunft des Urheberrechts

Berlin, den 04.10.2012. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat ein Positionspapier "Zur Zukunft des Urheberrechts" vorgelegt.

Im Deutschen Kulturrat haben sich die Verbände der Künstler, der Kulturein-
richtungen, der Kulturvereine und der Kulturwirtschaft aller künstlerischen Sparten zusammengeschlossen. Im Spitzenverband sind daher alle Bereiche des kulturellen Lebens vertreten. In dem Positionspapier "Zur Zukunft des Urheberrechts" stellt der Deutsche Kulturrat den Konsens dieser verschiedenen Akteure des Kulturbereichs vor.

Die neun Schwerpunkte aus dem Positionspapier sind:

  1. Der Deutsche Kulturrat ist der Überzeugung, dass der Schutz des Urhebers und seines Werks sowie sein Recht, über das Ob und Wie der Nutzung zu entscheiden, ein unverrückbarer Grundsatz des Urheberrechts ist.

  2. Der Deutsche Kulturrat fordert, dass mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten das Urhebervertragsrecht vom Gesetzgeber ergebnisoffen evaluiert wird. Aus dieser Evaluierung müssen möglichst schnell Konsequenzen gezogen werden.

  3. Der Deutsche Kulturrat fordert dazu auf, die Schrankenregelungen zu Gunsten von Bildung und Wissenschaft auf eine mögliche Vereinfachung hin zu überprüfen und soweit erforderlich neue Lizenzierungs- und Vergütungs-
    modelle zu diskutieren. Hierbei darf die angemessene Vergütung der Urheber nicht in den Hintergrund treten. Weiter ist angemessen zu berücksichtigen, dass es Werke gibt, die ausschließlich für den Bildungs- und Wissenschafts-
    bereich hergestellt wurden.

  4. Der Deutsche Kulturrat fordert, den erforderlichen Rechtsrahmen zu schaffen, um unter Einbeziehung der Verwertungsgesellschaften die Nutzung von verwaisten und vergriffenen Werken in Bibliotheken und Archiven sowie der Deutschen Digitalen Bibliothek zu ermöglichen.

  5. Der Deutsche Kulturrat setzt sich für eine Verbesserung des bestehenden Systems der Geräte- und Speichermedienvergütung u.a. durch die Einführung einer Hinterlegungspflicht für gesetzliche Vergütungsansprüche ein. Ferner sind neue gesetzliche Vergütungsansprüche für Werknutzungen neuer Formen z.B. im Rahmen des cloud computing zu prüfen.

  6. Der Deutsche Kulturrat fordert, die Kompetenz der Verwertungsgesell-
    schaften für neue Vergütungsmodelle vermehrt zu nutzen und ihre Position zu stärken. Die Aufgaben der Verwertungsgesellschaften nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz müssen auch unter Geltung einer zukünftigen EU-Richtlinie beibehalten werden können.

  7. Der Deutsche Kulturrat ist der Auffassung, dass ein verständlicher Text des Urheberrechtsgesetzes in der digitalen Welt unumgänglich ist.

  8. Der Deutsche Kulturrat ermutigt die Unternehmen, weiter in neue Geschäfts-
    modelle zu investieren, um die Breite und Vielfalt von Angeboten im Internet zu vergrößern. Der Deutsche Kulturrat fordert die Schaffung eines verläss-
    lichen Rechtsrahmens, um solche Investitionen zu ermöglichen und zugleich den Schutz der Interessen von Urhebern und Leistungsschutzberechtigten zu gewährleisten.

  9. Der Deutsche Kulturrat ist der Auffassung, dass es dringend effektiver Regelungen zur Rechtsdurchsetzung im internationalen Kontext bedarf. Hierzu gehört in besonderem Maße eine verstärkte Haftung der Host-Provider bei Urheberrechtsverletzungen. Weiter sind die Anbieter von Bezahlsystemen gefordert, Maßnahmen zu ergreifen, damit sie nicht zur Bezahlung illegal angebotener Inhalte genutzt werden.

Link zum kompletten Positionspapier (PDF)

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