Computer und Recht: Die Schutzfähigkeit von Computerspielesystemen nach Urheberrecht

Phillip Hofmann untersucht in seinem Artikel Die Schutzfähigkeit von Computerspielesystemen nach Urheberrecht, veröffentlicht in der Zeitschrift Computer und Recht (CR) 5/2012, S. 281–288.

Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung von Computerspielen stellt sich die Frage, inwieweit der Prozess der Spieleentwicklung und die wirtschaftliche Verwertung des fertigen Computerspiels rechtlich umfassend abgesichert werden können. Bislang in der Literatur kaum diskutiert wurde die praxisrelevante Frage, inwieweit das Spielesystem eines Computerspiels urheberrechtlich geschützt ist. Die konkrete Ausgestaltung des Spielesystems ist prägend für das Spielerlebnis und äußerst anfällig für Plagiarismus. Der Beitrag erörtert diese Frage unter Bezugnahme auf Computerstrategiespiele, da diesen Spielen – insbesondere im Bereich der "Browser-Games" – eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zukommt und sich die wesentlichen Merkmale von Spielesystemen hieran gut veranschaulichen lassen.

Der Ansatz dieser Untersuchung hat durchaus auch Relevanz für analoge Spiele. Der Autor zitiert deshalb auch häufiger Stefan Risthaus mit seinem Artikel Spiele und Spielregeln im Urheberrecht – Rien ne va plus? in der Zeitschrift WRP – Wettbewerb in Recht und Praxis, Heft 6/2009, S. 698 ff – siehe auch hier

Der CR-Artikel kann kostenpflichtig aus der Datenbank CRonline über das Portal juris (juris Select) abgerufen werden. Für SAZ-Mitglieder steht der Artikel mit freundlicher Genehmigung des Verlags unter SAZ-Intern als PDF zum Download bereit.

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