Lizenzhonorare für Spieleautor*innen: Fairness und Transparenz anstelle einer Blackbox!

Die Spiele-Autoren-Zunft (SAZ) legt ein Positionspapier vor, das die intransparente und fragwürdige Praxis einer ganzen Reihe von Spieleverlagen bei der Honorarberechnung analysiert und Alternativen skizziert.

Spieleautor*innen erhalten meist eine absatzorientierte Vergütung in Form eines vereinbarten Prozentsatzes vom Nettoumsatz des Verlags. Damit sind sie schon per se schlechter gestellt als Buchautor*innen, die meist einen Prozentsatz vom Netto-Ladenpreis erhalten. Hinzu kommen aber noch vielfältige Posten, die viele, vor allem mittlere und größere Spieleverlage vom fakturierten Nettoumsatz abziehen. So werden z.B. dem einzelnen Spiel nicht zurechenbare Jahresboni und Werbekosten­zuschüsse an Händler, anteilige TV-Werbekosten, Delkredere-Versicherungen, Transport- und Ver­packungs­kosten sowie als nebulöser Zusatz „und ähnliche Kosten“ in Abzug gebracht. In der Praxis kann laut einer Beispielrechnung die Differenz zwischen einem Buch­honorar und einem Spielhonorar bis zu 80% betragen. Von einer angemessenen Vergütung kann da keine Rede mehr sein.

Spieleautor*innen gehen eine Partnerschaft mit Verlagen ein, weil Verlage eine Kompetenz in der technischen Umsetzung, in der Produktion sowie im Vertrieb und Marketing mitbringen. Dies bedeutet aber in dieser arbeitsteiligen Partnerschaft auch, dass alle individuellen Marketing- und Vertriebskosten des Verlags auch zulasten des Verlags gehen müssen.

Die Spiele-Autoren-Zunft (SAZ) hat jetzt mit juristischer Unterstützung ein Positionspapier (siehe Anlage) erarbeitet, das diese Praxis analysiert und Alternativen aufzeigt. Einerseits sollen Spieleautor*innen damit eine Grundlage für Vertrags­verhandlungen bekommen und werden sicher bei der Wahl ihrer Verlage diese Punkte stärker beachten. Andererseits erwarten wir bei den Verlagen einen Denkprozess im Sinne einer fairen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Hier sind wir gerne zu Gesprächen über alternative, faire und transparente Berechnungsgrundlagen bereit.

Link zum Positionspapier (PDF) – korrigierte Fassung vom 02.03.2024

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